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Was unser Team und die Immobilien­branche bewegt

Willkommen auf dem Blog von albrings + müller. Hier finden Sie regelmäßig neue Beiträge zu unseren Projekten, Einblicke in unsere Standorte und lernen Teile unseres Teams kennen. Viel Spaß beim Lesen!

Wenn der Projektentwickler insolvent wird – was jetzt zählt

von AMAG Admin

Projekte

Die Insolvenz eines Bauträgers oder Projektentwicklers bringt ein Bauvorhaben nicht zwangsläufig zum Stillstand. Sie verändert jedoch Zuständigkeiten, Entscheidungswege und finanzielle Rahmenbedingungen. Bevor über Fortführung, Fertigstellung oder Verwertung entschieden werden kann, braucht es eine technisch-wirtschaftliche Bestandsaufnahme.

Relevant sind insbesondere:

  • der tatsächliche Baustand und die vorhandene Dokumentation
  • offene Leistungen, Mängel und ausstehende Vergaben
  • verbleibende Baukosten und realistische Termine
  • Baugenehmigungen, Auflagen und Abnahmen
  • technische, wirtschaftliche und rechtliche Projektrisiken

Erst diese Fakten zeigen, ob und unter welchen Bedingungen das Bauprojekt fortgeführt werden kann. Wie entscheidend dieser Überblick ist, zeigt ein Projekt aus unserer Praxis. Ausgangspunkt waren ein insolventer Projektentwickler, ein halbfertiger Rohbau und zahlreiche offene Fragen. Durch die systematische Bestandsaufnahme und eine klare Projektsteuerung wurde das Vorhaben wieder steuerbar und schließlich fertiggestellt.

Je früher Klarheit entsteht, desto größer bleiben die Handlungsspielräume.

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